31.05.
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Jahresplanung und Förderung der nebenberuflichen Übungsleitenden

Ab dem 15.03. ist für Sie die Beantragung von Übungsleiterzuschüssen im LSB-Net des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) freigeschaltet. Der RSB appelliert an allen Vereinsvertretende bis spätestens 31.05. die Übungsleiterplanung für das laufende Jahr im LSB-Net abzugeben, sofern Sie lizenzierte Übungsleiter:innen mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen.

WICHTIG
Der 31.05. ist eine Ausschlussfrist! Nach der Frist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und Ihr Verein kann für das gesamte Kalenderjahr keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!

Alle Infos zu dem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter:

Förderungen/Zuschüsse

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