Infos zu den Abrechnungsmodalitäten (seit 2020)
Die Begleichung des Mitgliedsbeitrages liegt seit 2020 in Verantwortung der Familien
Generell wird das Teilhabebudget für Freizeitaktivitäten seit dem 01.01.2020 nur noch an die leistungsberechtigten Familien ausgezahlt.
Von oder für die leistungsberechtigten Familien muss hierfür pro Bewilligungszeitraum ein Nachweis vorliegen (z.B. aktuelle Mitgliedsbescheinigung, Kontoauszug, Anmeldebestäti-gung), um das Budget für den gesamten Bewilligungszeitraum zu erhalten (15 € monatlich, z.B. 180 € für zwölf Monate).
Wie in unserer Ausgabe der Sport-Info (20/3) auf Seite 23 berichtet, konnte mit der Region Hannover in Sachen Abrechnungsmodalitäten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zumindest eine Kompromisslösung getroffen werden. In Absprache mit der Region Hannover haben wir weitere Informationen dazu, eine Muster-Mitgliedschaftsbescheinigung sowie eine Muster-Abtretungserklärung erarbeitet, die unsere Vereinsvertreter nun herunterladen und zur weiteren Bearbeitung nutzen können.
Infos zu den Abrechnungsmodalitäte
Nachfolgend finden Sie eine Muster-Mitgliedschaftsbescheinigung. Mit dieser kann die leistungsberechtigte Familie das Budget bei der Region/dem Jobcenter anfordern. Die Begleichung des Mitgliedsbeitrages liegt dann in Verantwortung der Familien.
Der Verein zieht den Beitrag vorzugsweise direkt per SEPA-Lastschrift von der leistungsberechtigten Familie ein.
Muster Mitgliedschaftsbescheinigung
Ausnahme Abtretungserklärung
Auf Wunsch der leistungsberechtigten Familien kann der Anspruch an den Leistungsanbieter (Sportverein) abgetreten werden. Hierfür muss zusammen mit dem Nachweis über die Teilhabeaktivität (z.B. Muster-Mitgliedschaftsbescheinigung) eine Abtretungserklärung eingereicht werden.
Wichtig ist in diesen Fällen, dass die Abtretungserklärung schriftlich im Original bei der jeweils zuständigen Stelle eingereicht wird und aus den eingereichten Unterlagen die Bankverbindung des Anbieters (Sportverein) hervorgeht. Es erfolgt dann eine Zahlung an den genannten Anbieter in der angegebenen Höhe (max. 180 € für zwölf Monate). Ein mögliches Restbudget wird an die Familien ausgezahlt. Die Aufteilung auf mehrere Teilzahlungen innerhalb des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.
Wohin muss die Abtretungserklärung geschickt werden?
Die Abtretungserklärungen für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II müssen an das Jobcenter der Region Hannover geschickt werden.
Alle weiteren Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII oder AsylbLG, die zu einem BuT-Bezug berechtigen, werden von der Region Hannover bearbeitet.
Um welche Leistung es sich handelt und wo die Abtretungserklärung hinzuschicken ist, erkennt man an der BuT-Nr. auf der BuT-Berechtigungen. Beispiele finden Sie hier:
Wohin muss die Abtretungserklärung geschickt werden?
Weitere Informationen zum BuT in der Region Hannover
Flyer zum BuT befinden sich auch in verschiedenen Sprachen zum Download auf der Internet-Präsenz der Region Hannover unter folgendem Link:
Region Hannover BuT