Aktuelles
In Kürze, genauer am Samstag, 30.09.2023 enden die ersten Antragsfristen des LSB-Sonderförderprogramms für Mitgliederentwicklung.
Wir empfehlen iInteressierte Vereine sind aufgerufen die Antragsformulare auszufüllen und beim LSB einzureichen.
Es handelt sich dabei um die Förderung...
- einer Minijobstelle im Verein (bis zu 6.490€) sowie
- zur Erstellung und Installation/Pflege einer neuen modernen Vereinswebsite (bis zu 1.000€). Hinweis zu (2): Bitte nicht vergessen im Antrag den kompletten Förderzeitraum anzugeben (15.10.23-31.10.24)!
Minijob-Förderung im Verein/Verband
Die Förderung umfasst:
Die stelleninhabende Person wird beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom LSB einen Zuschuss in Höhe von max. 6.490€ bzw 80% der förderfähigen Ausgaben für den Arbeitnehmeranteil (bis zu 520€/Monat) und den Arbeitgeberanteil (Pauschalabgabe von rund 30%).