Hinweis: Anträge dürfen gerne auch online gestellt werden!
Sportgeräte sind unabdingbar für die Durchführung des Sports. Seien es Tore für Fußball oder Handball, Pferde und Sättel für den Reitsport oder für die jüngsten Sportler unter uns, Schwungtücher, Tunnel, Bögen und Treppen für das Kinderturnen. Und wie das nun mal so ist im Sport, können Sportgeräte auch mal kaputt gehen und müssen ausgetauscht werden. Dies kostet Ihrem Verein Geld. Geld, was die meisten Vereine nicht mal „ebenso“ ausgeben können.
Gleiches gilt für Automatisierungstechniken…
Wer kennt Sie nicht, die fleißigen Platzwarte, die bei Wind und Wetter den Sportplatz hegen und pflegen, damit dieser spielbereit ist. Oder Hausmeister, die spät abends noch die obligatorische Runde gehen, um sich zu vergewissern, dass auch wirklich jede Tür verschlossen ist. Zeit, die effektiver genutzt werden kann.
Hier hilft der Regionssportbund Hannover seinen Vereinen aus und stellt zur Beschaffung von Sportgeräten, wie auch für Automatisierungstechniken zur Entlastung des Ehrenamtes Mittel zur Verfügung, sofern diese vorhanden sind.
(Bezuschussungsrichtlinie für Sportgeräte und Automatisierungstechniken ab 01.01.2021)
Bezuschussungsrichtlinien
Antragsfrist: 30. September
Maximale Förderung durch Sporttag-Teilnahme
Teilnahme lohnt sich!
Vereine, die durch einen rechtmäßig bestimmten Delegierten am Sporttag teilnehmen, erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500 € pro Jahr.
Alle anderen Vereine, die einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen, erhalten eine Grundförderung. Diese Regelung gilt, sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Hinweis: Der Vorstand wird nach Ablauf der Frist (30.09.) nach Antragslage und Kontingentmöglichkeit entscheiden, wie hoch der Zuschuss für Antragstellende sein wird, die nicht am Sporttag teilgenommen haben.