Die Delegiertenmeldung ist abgeschlossen.
Sofern keine Delegierten gewählt oder gemeldet worden sind, hat nur der geschäftsführende Vorstand (der Vorstand nach § 26 BGB - der im Vereinsregister eingetragene Vorstand in der vertretungsberechtigten Anzahl -) die Möglichkeit die Stimme(n) des Vereins auszuüben.