Richtlinienänderung tritt am 01. August 2023 in Kraft

Erhöhte Förderung für Maßnahmen zur Energieeinsparung beim Sportstättenbau

Das Präsidium des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen hat in einem Umlaufverfahren eine kurzfristige Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus beschlossen. Für das Förderjahr 2024 werden aus dem 30 Mio. €-Energieprogramm zusätzliche 8 Mio. € für Maßnahmen zur Energieeinsparung in Sportvereinen zur Verfügung gestellt, für alle anderen Sportstättenbaumaßnahmen werden voraussichtlich 6,1 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Mit der Richtlinienänderung geht einher, dass für Maßnahmen zur Energieeinsparung Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal aber 200.000 € pro Einzelmaßnahme beantragt werden können. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine vorher in Anspruch genommene Energieberatung, durch welche die zu fördernde Maßnahme empfohlen wurde. Das entsprechende Beratungsprotokoll ist dem Förderantrag als Anlage beizufügen.

Die Richtlinienänderung tritt zum 01. August 2023 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Anträge für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung können ab August über das Sportstättenbauförderportal gestellt werden. Alle weiteren Vorgaben zum Sportstättenbau gelten unverändert weiter.
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