ReStart – Sport bewegt Deutschland

Update: Der DOSB hat die Fristen für Anträge auf Zuschüsse verlängert

Der DOSB hat die Fristen für Anträge auf Zuschüsse seines ReStart Programms verlängert und fördert zum Teil bis 18. Dezember.

 

+++ Wichtiger Hinweis: Doppelförderungen bzw. ergänzende Förderungen durch LSB und DOSB in Niedersachsen sind nicht möglich. Vor allem betrifft dies das Modul „Sporttage sind Feiertage“ (Säule 2). +++

 

Sporttage sind Feiertage

 

Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können weiterhin gestellt werden. Das Ende der Bewerbungsfrist (31. Juli 2023) ist aufgehoben. Die Maßnahmen können bis zu dem 18. Dezember 2023 durchgeführt werden! Antragsberechtigt sind Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde.

Hier finden Sie weitere Details:

https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#c34751

 

Sportvereinsschecks

 

Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden.

Hier finden Sie weitere Details:

https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#c34758

Die Sportvereinsschecks können ausschließlich auf der Himepage des DOSB heruntergeladen werden:

https://foerderportal.dosb.de/gutscheinaktion/sportvereinsscheck

Weitere Informationen auf

www.sportnurbesser.de

 

Bewegungslandkarte

 

Auf der BewegungsLandkarte aus Säule 2 können Vereine ihre Bewegungsangebote selbst hinzufügen.

Hier kommen Sie zur Registrierung für Vereine:

https://identity.bewegungslandkarte.de

Die BewegungsLandkarte finden Sie unter folgendem Link:

https://bewegungslandkarte.de/

Mehr Infos, Antragsformulare und Hinweise zu den Werbemitteln

Die Toolbox mit Vorlagen, Werbemitteln und einem Bilderpool zur Bewegungskampagne steht den Vereinen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.brandox.com/sportnurbesser

Alle Anträge zum ReStart-Programm können von Vereinen, Verbänden und Kommunen auf dem Förderportal des DOSB beantragt werden:
https://foerderportal.dosb.de