RSB-Vorstand (Vereinsentwicklung), Dagmar Ernst, überreicht den TSV Burgdorf-Vertretern Hüseyin Sevim (Schiedsrichterobmann Fußball) und Klaus Mengers (2. Vorsitzende) einen Scheck in Höhe von 909 € aus dem Sondertopf „Besondere Bezuschussung“

Bestrafung für wirtschaftliches Handeln? – Regionssportbund springt ein

TSV Burgdorf erhält Förderung aus Sondertopf "Besondere Bezuschussung"

Der TSV Burdorf muss seine bewilligte Fördersumme für eine Baumaßnahme wieder zurückgeben. Das empfindet der Regionssportbund Hannover als Bestrafung, weil der Verein zu jeder Zeit transparent gehandelt hat und springt ein.

Wir lassen unsere Vereine nicht im Regen stehen! Daher habe ich mich sehr gefreut, dass ich der Fußballabteilung des TSV Burgdorf einen Scheck über 909 € aus Mitteln unseres internen Fördertopfes „Besondere Bezuschussung“ überreichen durfte. Die Fußballabteilung hatte bei einer Baummaßnahme durch mehr ehrenamtliches Engagement, Eigenleistung und Preisersparnis sehr gut gewirtschaftet. Somit ist die Gesamtsumme der Maßnahme unter 5.000 € gesunken. Der Verein musste die bewilligte Fördersumme an den LandesSportBund zurückzahlen. Da der Verein zu jeder Zeit die Finanzen transparent gehalten hat, sind wir der Meinung, dass er nicht bestraft werden dürfe. Aus diesem Grund haben wir im Vorstand beschlossen, den TSV Burgdorf zu entschädigen.
 

Dagmar Ernst, Vorstand (Vereinsentwicklung)

Was ist passiert?

  • Sanierungsarbeiten Stadion (Lautsprecher, Barriere, Pflasterarbeiten)
  • Während der Umsetzung hat der Verein Kosten eingespart
  • Lautsprecheranlage wurde als Spende kostenfrei repariert und musste nicht komplett erneuert werden
  • Die Kanten- und Pflastersteine für die Pflasterarbeiten wurden von einem Vereinsmitglied gespendet
  • Ergebnis: Die förderfähigen Kosten haben sich auf einen Betrag unter 5.000 € reduziert
  • Gemäß LSB-Richtlinie müssen die förderfähigen Kosten jedoch immer mindestens 5.000 € betragen, um Anspruch auf einen Zuschuss zu haben
  • Weder beim RSB noch beim LSB wurde dies bei der Auszahlung bzw. beim Verwendungsnachweis festgestellt, sodass der Verein seinen Zuschuss ausgezahlt bekommen hat
  • Bei der Revisionsprüfung wurde dann festgestellt, dass der Verein doch keinen Anspruch hatte und die Bewilligung wurde in dieser Folge rückwirkend aufgehoben bzw. der Zuschuss zurückgefordert
  • Aus Sicht des RSB wird der Verein dafür bestraft, dass er wirtschaftlich gehandelt und seine Kosten reduziert hat
  • Da der Verein zu jeder Zeit alle Unterlagen eingereicht hat und er den Verfahrensfehler nicht zu verschulden hatte, wurde im RSB-Vorstand beschlossen, den Verein über seinen Fördertopf „Besondere Bezuschussung“ zu unterstützen

Hinweis: Der Fördertopf "Besondere Bezuschussung" besteht aus Mitteln der Region Hannover für den organisierten Sport, die dem Regionssportbund über die allgemeine Sportförderung zur Verfügung gestellt werden.