Bezuschussung Übungsleitende im Verein

Jahresplanung und Förderung der nebenberuflichen Übungsleitenden; Start: 15.03.2024

Liebe Vereinsvertreter:innen, wir möchten Sie an dieser Stelle ermutigen, sofern Sie lizenzierte Übungsleiter:innen mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen, die Übungsleiterplanung für das laufende Jahr abzugeben. Ab dem 15.03.2024 ist für Sie die Beantragung von Übungsleiterzuschüssen im LSB-Net des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) freigeschaltet.

 

Antragsfrist: 31.05.2024

Bis zum 31.05. haben Sie die Möglichkeit, über das LSB-Intranet alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.

WICHTIG

Der 31.05. ist eine Ausschlussfrist! Nach der Frist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und Ihr Verein kann für das gesamte Kalenderjahr keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!

Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, Ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.

Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern:

Antrag Zugang LSB-Net

Voraussetzungen für die Bezuschussung

  • Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.05.) beim LandesSportBund (LSB-Net) registriert sein:

https://www.lsb-nds.net

  • Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.

Infos zu den folgenden Punkten und mehr zum Thema Übungsleiterbezuschussung finden Sie unter:

Förderungen/Zuschüsse

  • Bemessung der Zuschüsse
  • Abrufung der Zuschüsse
  • Ausschluss von der Bezuschussung
  • Hilfreiche Links & Downloads
  • Leitfaden zum Abrechnungsverfahren
  • Präsentation zum Antragsverfahren
  • Richtlinien
  • LSB-Net