Förderung von Kleinmaßnahmen zur Energieeinsparung

Sportstättenbau

Im Rahmen der Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise hat der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) das Förderprogramm für die Anschaffung von Materialien und Durchführung von Kleinmaßnahmen zur Energieeinsparung neu auferlegt und gewährt hierüber einen Zuschuss von bis zu 2.000 €.

Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauches in Ihren Sportstätten beitragen.
Förderbeispiele...

    Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe und Armaturen
    Austausch von Leuchtmitteln auf LED
    Intelligente Beleuchtungssteuerung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
    Smarte Heizungsthermostate inkl. notwendiger Steuerungszentrale
    Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
    Einbau intelligenter Heizungspumpen bzw. Hocheffizienzpumpen
    Dämmung von Heizungs- und Wasserrohren
    Reduzierung des Standby-Betriebs von Elektrogeräten
    Dichtungsmaterial für Türen und Fenster
    Dämmung von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
    Automatische Türschließer (Trennung von beheizten und unbeheizten Bereichen)
    Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)

Nicht gefördert werden...

    Austausch von Elektrogeräten (Kühlschränke, Gefriertruhen, Fitnessgeräte, etc.)
    Umrüstung auf effizientere Anlagen und Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
    PV-Anlagen

Hinweis: Die oben stehende Liste ist nicht abschließend. Wer eine andere Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs plant, sollte vorab mit dem LSB klären, ob diese förderfähig ist (enkzu@lsb-niedersachsen.de).


Antragsverfahren

Anträge können ab dem 23. Februar 2023 über das Förderportal gestellt werden. Pro Verein ist nur ein Antrag möglich! Eine Kumulierung mit anderen (öffentlichen) Mitteln ist zulässig, sofern diese nicht aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen gewährt werden und dadurch keine Überkompensation eintritt.

Aufträge dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung erteilt werden. Bei einem Auftragswert ab 1.000 € Netto sind mindestens drei Angebote einzuholen. Alle Rechnungen und Belege müssen zwingend auf den Verein ausgestellt sein.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen, frühestens jedoch ab dem 1. April 2023. Spätester Abrechnungstermin ist der 15. Januar 2024.


Mehr

Alle weiteren Infos zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des LSB: www.lsb-niedersachsen.de/themen/sport-und-vereinsentwicklung/sportstaettenbau/hilfen-in-der-energiekrise/kleinmaterialien-zum-energiesparen


Mehr zum Thema finden Sie unter: Förderungen/Zuschüsse/Sportstättenbau

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Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne behilflich zur Seite!

Jonas Elbeshausen

Geschäftsstellenmitarbeiter (Sportstättenbau/Förderung)

Telefon: 0511 800 79 78-65

E-Mail: elbeshausen(at)rsbhannover.de