Die Anträge können ausschließlich per Mail direkt an den LSB gestellt werden. Der vollständige Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular (siehe Anhang) und einem Angebot eines zugelassenen Energieeffizienzberaters aus der DENA-Liste des Bundes – Wohngebäude / Nichtwohngebäude.
Nach Bewilligung durch den LSB kann dann mit der Beratung begonnen werden. Die Beratungsleistung darf eine Laufzeit von maximal zwei Jahren haben. Der Abruf des Zuschusses erfolgt innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Beratung anhand der Rechnung des Energieberatungsbüros sowie dem dazugehörigen Kontoauszug als Zahlungsnachweis.