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Sportgeräte
Als bezuschussungsfähig gelten: (1) IdR neue (keine gebrauchten) Sportgeräte, die für den Trainingsbetrieb benötigt werden. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Und: Unter bestimmten Bedingungen gehören Musikinstrumente auch unter förderfähige Sportgeräte. (2) Geräte mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto.
Nicht bezuschusst werden (1) Verbrauchsgüter (Bälle, Munition, Verbandsmaterial o.ä.). Allerdings gehören Ballnetze einmalig beim Kauf von Toren mit dazu. (2) Handwerkliche Serviceleistungen beim Anbringen oder Aufstellen von Sportgeräten/Toren und Zubehör. (3) Persönliches Zubehör (Kleidung o.ä.): Bezuschusst wird dieses als Inventar des Vereins. Dann muss es aber für alle im Verein zugänglich sein.
Automatisierungstechniken
Als bezuschussungsfähig gelten: (1) Ausnahmslos neue (keine gebrauchten) Automatisierungstechniken, die für den Vereinsbetrieb benötigt werden und (2) Geräte, mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto.
Ausgenommen von der Bezuschussung sind: (1) Mehrjährige Lizenzen (Handyverträge) und (2) persönliche Ausrüstung. Ansonsten ist der Katalog noch offen. Der Ausschuss Vereinsentwicklung passt den Katalog auf den Bedarf an. Von daher ist jede:r dazu angehalten Anfragen auf Bezuschussung zu stellen.
Wie geht die Antragsstellung?
Nachdem ein neues Sportgerät oder eine Automatisierungstechnik angeschafft wurde, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig: Hier sollte nicht zu lange abgewartet werden! Spätestens sechs Wochen (ab Rechnungsdatum) muss der vollständig ausgefüllte Antrag (beinhaltet das Antragsformular inkl. Zahlungsnachweis [Kopie des Kontoauszuges / Auszug aus dem Kassenbuch] und Rechnungskopie) auf Jonas’ Schreibtisch liegen – egal auf welchem Weg.
Am liebsten ist ihm allerdings das Online-Formular auf der entsprechenden Unterseite der Homepage, Link siehe am Ende. Er sagt: “Sparen Sie sich Zeit und Geld und nutzen Sie ganz bequem unser Online-Formular für Ihren Antrag auf Bezuschussung von Sportgeräten oder Automatisierungstechniken. Über das Online-Formular haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllten und eingescannten Formulare mit der Uploadfunktion hochzuladen.”
Wem der traditionelle Postweg lieber ist: Adresse: Regionssportbund Hannover, Maschstraße 20, 30169 Hannover.
Zu beachten ist, dass Sportgeräte erst ab einem Mindeststückpreis von 50€ bezuschusst werden. Ein Inventarisierungsvermerk auf der Rechnung ist erst ab einem Stückpreis von 1.000€ erforderlich.
Grundvoraussetzung für eine RSB-Bezuschussung ist natürlich eine ordentliche Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen. Wenn das der Fall ist, dann ab die (e)Post!
Interessant: Alle Vereine, die ordnungsgemäßeneine Gerätebezuschussung beantragen, erhalten, sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Grundförderung. Diese liegt in etwa zwischen 10-15% der förderfähigen Kosten. Vereine, die durch einen rechtmäßig gewählten Delegierten am Sporttag teilnehmen, werden dafür belohnt und erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500€ pro Jahr.
Antragsfrist: 30.09.
Antragsfrist für beide Fördertöpfe ist übrigens der 30. September. Wer diesen Termin verpasst, erhält die Bezuschussung, muss dann aber ein wenig länger auf sein Geld warten. Generell gilt: Im Austausch sein und bleiben. Über Vieles kann man reden! Vieles ist möglich.
Alle Infos
Alle Infos zu beiden Bezuschussungen findet man unter:
www.rsbhannover.de/foerderungen/zuschuesse/sportgeraetebezuschussung
Kontakt
Zu allen Themen stehen Jonas Frewert und das RSB-Team für Rückfragen gerne unter ihren Kontaktdaten beratend und helfend zur Seite:
Jonas Frewert
0511 800 79 78-61
Alle Folgen unseres neuen Podcastformats gibt’s kostenfrei z.B. bei Anchor oder Spotify:
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Der RSB-Podcast ON’R’ ist eine kurzweilige Audio-Wissensplattform. Einmal im Monat lädt Philipp Seidel Partnerinnen und Partnern des organisierten Sports vors Mikro zu aktuellen Themen, Angeboten und Fördermöglichkeiten für Vereine des Regionssportbundes Hannover (RSB). Mit dabei sind RSB-Vorstandsmitglieder und ihre Tandempartner:innen aus der Geschäftsstelle im Haus des Sports, Vertreter:innen von anderen (Sport-)Organisationen, wie Vereinen, Sportringen und Fachverbände sowie Stiftungen, weiteren Förderern sowie Politiker:innen. Lauschen erwünscht! Gerne mit Feedback und Themenvorschlägen!
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