Übungsleiterbezuschussung

Erinnerung: Antragsverfahren für nebenberufliche Übungsleitende endet am 31.05.2023

Liebe Vereinsvertreter:innen, wir möchten Sie an dieser Stelle ermutigen, sofern Sie lizenzierte Übungsleiter:innen mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen, die Übungsleiterplanung für das laufende Jahr abzugeben. Seit dem 15.03. ist die Beantragung von Übungsleiterzuschüssen im LSB-(Intra)Net freigeschaltet.

+++Aus aktuellem Anlass+++

Der LSB hat die technischen Probleme des LSB-Net behoben. Ab sofort können wieder Anträge zur Bezuschussung gestellt werden. +++
Hintergrund: Zeitweise konnte die Abgabe durch technische Probleme nicht erfolgen.

Stand: 31.05.2023, 09:00 Uhr

Antragsfrist: 31.05.
Bis zum 31.05. haben Sie die Möglichkeit, über das Intranet des LandesSportBundes alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.

WICHTIG

Der 31.05. ist eine Ausschlussfrist! Nach der Frist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und Ihr Verein kann für das gesamte Kalenderjahr 2023 keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!

HINWEIS: In diesem Jahr steht Ihnen am letztmöglichen Abgabetag (31.05.) via E-Mail und Telefon (Kontaktdaten siehe unten) ein Support zur Verfügung, der Ihnen bis 23:45 Uhr bei etwaigen Problemen helfen wird.

0511 800 79 78-61
frewert(at)rsbhannover.de

Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, Ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.

Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern: Antrag erweiterter Intranetzugang

Antrag erweiterter Intranetzugang
Login: LSB-(Intra)Net
Infoveranstaltung ÜL-Bezuschussung - so geht's!
Für alle Vereinsvertreter:innen, die an unseren Infoveranstaltungen nicht teilnehmen konnten, haben wir zur Nachlese die Präsentation, sowie die Tonspur (Audiomitschnitt) zur Verfügung gestellt.

Präsentation und Audio-Mitschnitt
Präsentation: ÜL-Bezuschussung
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Voraussetzungen für die Bezuschussung

Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.5.) beim LandesSportBund (LSB) im Intranet » (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/) « registriert sein. Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.

Bemessung der Zuschüsse
Abrufung der Zuschüsse
Ausschluss von der Bezuschussung
Hilfreiche Links & Downloads
Leitfaden zum neuen Abrechnungsverfahren
Präsentation zum Antragsverfahren
Richtlinien
LSB-Intranet

Mehr zum Thema finden Sie unter: Förderungen/Zuschüsse

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Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne behilflich zur Seite!

Jonas Frewert

Geschäftsstellenmitarbeiter (Vereinsentwicklung)

Telefon: 0511 800 79 78-61

E-Mail: frewert(at)rsbhannover.de